Verhaltensregeln

  • Hier möchten wir ein paar Informationen geben, wie mit landwirtschaftlichen Flächen als "nicht Landwirt" umzugehen sind.
    Leider kommt es immer wieder zu Zwischenfällen von Wanderern und den Landwirten, weil viele die alten Rechte nicht kennen.
    Hier wollen wir die wichtigsten kurz erläutern.

    Wo sollen Hunde ihr Geschäft nicht verrichten?

  • Auf Flächen, die der Freizeitgestaltung und Sportausübung dienen,
  • Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, einschließlich der Randstreifen an Straßen und Wegen,
  • Auf Grünflächen, die häufig gemäht werden, einschließlich der Randstreifen an Straßen und Wegen.


Quelle:  http://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/unterwegs/freizeit/hund_recht.htm


Grundsätzlich gilt:

  • Jedermann hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur.
  • Jedermann ist verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen.
  • Wege dürfen nicht verlassen werden. Das heißt, Weiden dürfen nur betreten oder befahren werden, wenn ein Weg durch führt.
  • Wanderwege, die weniger als 1,5 m breit sind, dürfen von Mountainbikern nicht genutzt werden.


Zeitspanne
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Früher begann Ende April die Wachstumszeit, deshalb sind ab Georgi* die Wiesen für Wanderer und Mountainbiker gesperrt. Auf Grund der geänderten klimatischen Bedingungen hat sich die Vegetationsperiode deutlich verändert. Entsprechend sollte man sein Verhalten anpassen. Ab Allerheiligen darf man die Wiesen wieder betreten, aber nicht befahren!
*24.04.XXXX

Quelle:  www.dein-allgaeu.de/freizeit/freizeit_fisregeln_weidebenutzung.html

Im Namen aller Landschaftspfleger und Landwirte bedanken wir uns für Ihr Verständnis.